Heft 22 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 22, Erscheinungstermin: 15. November 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Schwab, Martin, Die Durchgriffshaftung des GmbH-Gesellschafters bei Verjährung der ursprünglichen Gesellschaftsverbindlichkeit, GmbHR 2012, 1213-1221

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Gesellschafter einer GmbH ausnahmsweise persönlich für deren Verbindlichkeiten einzustehen haben, wird seit Jahrzehnten in Rechtsprechung und Literatur breit diskutiert. Wenig Beachtung hat dagegen die Frage gefunden, ob der Gesellschafter, der von einem Gläubiger in Anspruch genommen wird, sich darauf berufen kann, dass die Forderung gegen die Gesellschaft, mit welcher der Gläubiger ausgefallen ist, mittlerweile verjährt ist bzw. wäre. Das Problem ist für die Praxis indes durchaus relevant, weil ein Gläubiger, wenn überhaupt, typischerweise erst spät von den Tatsachen erfährt, welche eine Durchgriffshaftung rechtfertigen.

Kocher, Dirk, Upstream-Forderungen in der Krise des GmbH-Gesellschafters, GmbHR 2012, 1221-1227

Geschäftsführer sind oft grundsätzlich zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschafter einer GmbH verpflichtet, wenn diesen keine entsprechenden Rücklagen gegenüberstehen. Diese Pflicht soll eigentlich gerade die Gläubiger der Gesellschaft schützen. In der Krise des GmbH-Gesellschafters wird die sofortige Geltendmachung solcher Forderungen aber häufig gerade dem sinnvollen wirtschaftlichen Interesse der Gesellschaft und damit letztlich auch ihrer Gläubiger zuwiderlaufen. Der Beitrag untersucht daher, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um das wirtschaftliche Interesse der Gesellschaft bei der Entscheidung über die Geltendmachung angemessen zu berücksichtigen. Diese Frage ist für Geschäftsführer gerade deswegen von besonderer Bedeutung, weil bei einem Fehlverhalten sowohl in die eine als auch in die andere Richtung Haftungsrisiken drohen können.

Heurung, Rainer / Engel, Benjamin / Müller-Thomczik, Sandra, Der “wichtige Grund” zur Beendigung des Gewinnabführungsvertrags, GmbHR 2012, 1227-1234

Die ertragsteuerliche Organschaft setzt einen auf mindestens fünf Jahre abgeschlossenen und tatsächlich durchgeführten Gewinnabführungsvertrag voraus. Innerhalb der fünfjährigen Mindestlaufzeit kann der Gewinnabführungsvertrag nur gekündigt werden, ohne dass sich dies auf bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre nachteilig auswirkt, wenn hierfür ein “wichtiger Grund” vorliegt. Zweifelsfragen bezüglich des Vorliegens eines wichtigen Grundes waren in der jüngsten Vergangenheit erstmals Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Beitrag mit der Auslegung des Begriffs des wichtigen Grundes sowie den diesbezüglichen Verflechtungen zwischen dem Zivilrecht und dem Steuerrecht.

Rechtsprechung

  • BGH v. 6.9.2012 - 1 StR 140/12, Gesellschafter-Geschäftsführer: Verdeckte Gewinnausschüttungen und Steuerhinterziehung, GmbHR 2012, 1234-1241
  • OLG Bamberg v. 26.6.2012 - 1 W 29/12, Geschäftsführer: Keine Berechtigung zur Anmeldung der eigenen Amtsniederlegung beim Handelsregister, GmbHR 2012, 1241-1242
  • OLG Hamburg v. 27.7.2012 - 11 U 135/11, Kapitalerhaltung: Anwendung des Auszahlungsverbots auf gestundeten Kaufpreis nach Anteilsübertragung, GmbHR 2012, 1242-1245
  • OLG Celle v. 10.10.2012 - 4 U 36/12, Haftung des Beraters: Keine Aufklärungspflicht eines Geschäftsführers über Risiko der Inanspruchnahme aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. durch Steuerberater, GmbHR 2012, 1245-1246
  • BFH v. 25.7.2012 - I R 88/10, Einbringungsgeborene Anteile: Einbringung einer Kommanditbeteiligung in die Komplementär-GmbH – Siebenjährige Sperrfrist des § 8b Abs. 4 S. 2 Nr. 1 KStG 2002, GmbHR 2012, 1246-1251
  • BFH v. 22.8.2012 - X R 21/09, Einbringung: Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung des Betriebs, GmbHR 2012, 1251-1260
  • BFH v. 2.8.2012 - IV R 41/11, Mitunternehmer: Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen, GmbHR 2012, 1260-1268

GmbHR im Blickpunkt

  • Walter, Wolfgang, Überzeugt die kleine Reform der Organschaft?, GmbHR 2012, R301-R302

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, Risiken zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer nicht auf Subunternehmer abwälzen, GmbHR 2012, R305
  • Ulrich, Stephan, Kein Ersatz von Ausbaukosten bei Gewährleistung zwischen Unternehmern, GmbHR 2012, R305-R306
  • Ulrich, Stephan, Vorvertragliche Pflichten, “Non-Disclosure Agreements” und Exklusivitätsabreden, GmbHR 2012, R306

Steuer- & Bilanzrecht

  • Redaktion GmbH-Rundschau, Anwendung der jüngeren Rechtsprechung des EuGH zur Geschäftsveräußerung im Ganzen, GmbHR 2012, R306-R308
  • Redaktion GmbH-Rundschau, Überarbeitetes BMF-Schreiben zu Einzelfragen bei der Abgeltungsteuer, GmbHR 2012, R308

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Vier Jahre in einem Betrieb und trotzdem kein Arbeitsverhältnis, GmbHR 2012, R308
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots, GmbHR 2012, R308-R309

Europa-Praxis

  • Geberth, Georg, EU-Kommission erhebt Klage wegen steuerfreier Übertragung stiller Reserven, GmbHR 2012, R309
  • Geberth, Georg, EU-Kommission leitet Konsultation zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen ein, GmbHR 2012, R309-R310
  • Bittner, Silke, EuGH: Preisgewinn darf für Verbraucher nicht mit Kosten verbunden sein, GmbHR 2012, R310
  • Bittner, Silke, Ministerrat nimmt zur Verbraucheragenda Stellung, GmbHR 2012, R310-R312
  • Clausnitzer, Jochen, Neue EuGH-Verfahrensordnung soll Prozesse beschleunigen, GmbHR 2012, R312
  • Clausnitzer, Jochen, Skouris weitere drei Jahre Präsident des EuGH, GmbHR 2012, R312

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Studie zu Gehältern im Einkauf, GmbHR 2012, R312
  • Gajo, Marianne, Stiftungsunternehmen in Deutschland, GmbHR 2012, R312-R314

Zeitschriftenspiegel

  • Gesellschaftsrecht, GmbHR 2012, R314-R315
  • Steuerrecht, GmbHR 2012, R315

Buchbesprechungen

  • Herzig, Norbert, KPMG (Hrsg.), E-Bilanz, GmbHR 2012, R315

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 23.11.2012 10:11