Heft 7 / 2013

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 7, Erscheinungstermin: 1. April 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Römermann, Volker, Ein Jahr ESUG, – Eine Bestandsaufnahme aus dem Blickwinkel der GmbH-Beratung –, GmbHR 2013, 337-345
    Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 1.3.2012, in einigen Teilen erst zum 1.1.2013, in Kraft getreten. Es bildet den ersten von drei Teilen einer umfassenden Insolvenzrechtsreform; das Verbraucher- und das Konzerninsolvenzrecht sollen folgen. Ob und wann sie folgen, ist derzeit allerdings ungewiss. Während sich die Reformdiskussion über Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung als “Dauerbrenner” erwiesen hat, beginnt die Debatte über die Konzerninsolvenz erst, seit das BMJ einen Diskussionsentwurf vorgelegt hat. Das ESUG hat zahlreiche Auslegungs-Streitigkeiten nach sich gezogen und das Machtgefüge im Insolvenzwesen in Frage gestellt. Im Folgenden soll ein problemorientierter Überblick über den aktuellen Diskussionsstand gegeben werden.
     
  • Ries, Peter / Schulte, Christian, Umstrittene Eintragungsfähigkeit bestimmter Veränderungen in das Handelsregister, – Fluch oder Segen für die beteiligten Gesellschaften? –, GmbHR 2013, 345-348
    Eintragungsfähig oder nicht? Das ist oftmals die Frage für die beteiligten Gesellschaften und Gesellschafter, nicht selten mit weit über das eigentliche Handelsregisterverfahren hinausreichenden Konsequenzen (etwa Rechtsscheinhaftung, steuerliche Anerkennung etc.). Untersucht werden sollen Fallkonstellationen aus vier verschiedenen Schwerpunktbereichen, denen aber gemeinsam ist, dass das Gesetz sich ganz überwiegend zu ihnen ausschweigt und die Rechtsprechung diese Lücke nur unbefriedigend ausfüllt – leider!
     
  • Schley, Nico, Das Ende der Cash-GmbH?, GmbHR 2013, 348-356
    “Totgesagte leben länger”, heißt es. Auf steueroptimierte Nachfolgegestaltungen (insbesondere sog. Cash- und Forderungsgesellschaften) schien dies jedenfalls lange Zeit zuzutreffen. Es wurde allseits erwartet, dass diese Gestaltungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 durch den Gesetzgeber unterbunden werden. Nachdem das ursprüngliche JStG 2013 als sog. Omnibusgesetz endgültig gescheitert war, hat die Bundesregierung am 6.2.2013 eine “abgespeckte” Version des JStG 2013 verabschiedet, das am 28.2.2013 in 2./3. Lesung vom Bundestag beschlossen worden ist. Dieses Gesetzesvorhaben mit dem Namen “Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz)” greift zahlreiche Inhalte des ursprünglichen JStG 2013 auf. Nicht enthalten sind allerdings Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zur Eindämmung “missliebiger” Nachfolgegestaltungen. In der Bundesratssitzung am 1.3.2013 haben die Länder einen neuen Anlauf für das JStG 2013 unternommen und einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der u.a. Änderungen des ErbStG zur Unterbindung entsprechender Gestaltungen vorsieht. In seiner Sitzung am 7.3.2013 hat sich der Finanzausschuss des Bundesrates dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat bezüglich des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes den Vermittlungsausschuss anruft. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe stand die Entscheidung des Bundesrates (vorgesehen für den 22.3.2013) noch aus. Es bleibt abzuwarten, ob und wenn ja, in welcher Form Änderungen des ErbStG endgültig vom Gesetzgeber verabschiedet werden. Der Beitrag untersucht die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Nachfolgegestaltungen und befasst sich hierbei insbesondere mit den Themen Gestaltungsmissbrauch, Schädlichkeit von nachträglichen Vermögensumschichtungen, Zulässigkeit von rückwirkenden Gesetzesänderungen und Auswirkungen der anstehenden Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des ErbStG.

Rechtsprechung

  • BAG v. 4.2.2013 - 10 AZB 78/12, Geschäftsführer: Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Kündigung, aber unterbliebener Abberufung als Organ, GmbHR 2013, 357-359
  • KG Berlin v. 21.1.2013 - 23 U 179/12, Geschäftsanteil: Verpflichtung auf Übertragung an den Treugeber nach Beendigung eines Treuhandverhältnisses, GmbHR 2013, 360-362
  • LG Kiel v. 18.1.2013 - 16 O 4/12, Gesellschafterbeschluss: Vereinfachte Kapitalherabsetzung auf Null mit gleichzeitiger Kapitalerhöhung, GmbHR 2013, 363-369
  • OLG München v. 17.1.2013 - 23 U 4421/12, Gesellschafter: Aktivlegitimation eines Mitgesellschafters zur Untersagung des Betretens der Geschäftsräume durch einstweilige Verfügung, GmbHR 2013, 369
  • LG Bonn v. 12.11.2012 - 12 T 169/11, Publizitätspflicht: Vereinbarkeit der Befreiungsregelung für Tochtergesellschaften nur von inländischen Mutterunternehmen mit EU-Recht? – Vorlage an den EuGH, GmbHR 2013, 369-372
  • BGH v. 10.1.2013 - IX ZR 172/11, Insolvenz: Abtretung eines Rückgewähranspruchs aus der Insolvenzanfechtung eines Vertrags zwischen Geschäftsführer und Komplementär-GmbH, GmbHR 2013, 373-375
  • BFH v. 11.10.2012 - IV R 38/09, Umwandlung: Unternehmens- und Unternehmeridentität bei Verschmelzung der an einer GmbH & atypisch still beteiligten GmbH auf die still beteiligte Personengesellschaft, GmbHR 2013, 375-378
  • BFH v. 12.12.2012 - I B 27/12, Gewinnermittlung: Ende des Wertaufhellungszeitraums spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses, GmbHR 2013, 379-380
  • BFH v. 11.10.2012 - IV R 45/10, Gesellschafter: Keine Anwendung des Halbabzugsverbots auf Substanzverluste von Darlehensforderungen, GmbHR 2013, 380-382
  • BFH v. 20.11.2012 - IX R 10/11, Gesellschafter-Geschäftsführer: Freibetrag für Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der GmbH, GmbHR 2013, 382-384
  • BFH v. 4.12.2012 - I R 42/11, Gewerbesteuer: Ermittlung des Gewinnanteils des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA und Kürzung anhand tatsächlicher Hinzurechnung, GmbHR 2013, 384-386
  • BFH v. 20.12.2012 - III R 30/11, Investitionszulage: EuGH-Vorlage zur Frage, unter welchen Voraussetzungen beim gemeinsamen Handeln einer Gruppe natürlicher Personen von verbundenen Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung 2003 auszugehen ist, GmbHR 2013, 386-391

Verwaltungsanweisungen

  • Organschaft: Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG); organisatorische Eingliederung, Überarbeitung von Abschnitt 2.8 UStAE, GmbHR 2013, 391-392

GmbHR im Blickpunkt

  • Lemaitre, Claus, Besteuerung von Streubesitzdividenden: Flickschusterei oder großer Wurf?, GmbHR 2013, R097-R098

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, Der Unternehmenszweck bindet, GmbHR 2013, R101
  • Ulrich, Stephan, Oftmals unbekannt: Durchsetzungssperre bei der Personengesellschaft, GmbHR 2013, R101
  • Ulrich, Stephan, Kooperationsvereinbarungen im Bereich der Elektromobilität, GmbHR 2013, R101-R102
  • Ulrich, Stephan, Das Ende von “take or pay”?, GmbHR 2013, R102-R104
  • Schubert, Jens, Unwirksamkeit vertraglich vereinbarter insolvenzabhängiger Lösungsklauseln, GmbHR 2013, R104

Steuer- & Bilanzrecht

  • Redaktion GmbH-Rundschau, Verfassungsmäßigkeit der Dienstwagenbesteuerung, GmbHR 2013, R104-R105
  • Redaktion GmbH-Rundschau, Vorläufigkeitsvermerke in Feststellungsbescheiden für Immobilienfonds, GmbHR 2013, R105-R106

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Leistungsort für das Arbeitszeugnis, GmbHR 2013, R106
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen, GmbHR 2013, R108

Europa-Praxis

  • Geberth, Georg, EuGH: Berücksichtigung finaler Verluste, GmbHR 2013, R108

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Analyse der Bilanzkennzahlen der größten Familienunternehmen, GmbHR 2013, R108-R110
  • Gajo, Marianne, Teilzeitarbeit von Frauen in der EU, GmbHR 2013, R110

Zeitschriftenspiegel

  • Gesellschaftsrecht, GmbHR 2013, R110
  • Steuerrecht, GmbHR 2013, R110-R111

Buchbesprechungen

  • Velte, Patrick, Bolin/Dreyer/Schäfer, Handbuch Handelsrechtliche Rechnungslegung, GmbHR 2013, R111

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 21.03.2013 15:28